ABGs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1 Geltungsbereich und Vertragsschluß

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn der Kunde Waren bei ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH einkauft, Werkleistungen bestellt oder Engineering-Leistungen beauftragt. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden erkennt ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH nicht an, auch wenn den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Diese Bedin-gungen gelten bei Kaufleuten auch für alle zukünftigen Verträge der Parteien.

1.2 Angebote von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenangebots durch Auftragsbestätigung von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH zustande. Wird gegenüber Kaufleuten eine mündlich erklärte Annahme schriftlich bestätigt, ist der Vertrag in dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Umfang geschlossen, wenn der Kunde der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich und schriftlich widerspricht.


2 Lieferung und Werkleistung

2.1 Ist die Anlieferung der Ware zum Kunden vereinbart, erfolgt die Liefe-rung auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH oder ein Erfüllungsgehilfe die Ware dem Frachtführer übergeben hat oder das Werk abgenommen wird. Die Kosten für Verladung und Transport hat der Kunde zu tragen. ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH hat das Recht, Vorab- und Teillieferungen in zumutbarem Umfang zu leisten und diese in Rechnung zu stellen.

2.2 Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich so bezeichnet werden. Bei Überschreiten eines unverbind-lichen Liefertermins kommt ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist in Verzug, die mit Zugang einer schriftlichen Mahnung des Kunden zu laufen beginnt. Ein als verbindlich bezeichneter Liefertermin gilt man-gels schriftlicher anderer Vereinbarung nicht als relatives oder absolutes Fixge-schäft.

2.3 Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich bei Produktions-hindernissen wie Arbeitskämpfen und unvorhersehbaren Ereignissen, die der Einflußnahme durch ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH entzogen sind und die trotz Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt eine fristgerechte Lieferung behin-dert haben. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten von ELEKT-ROTECHNIK HAAS GMBH eintreten. ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH hat in solchen Fällen die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernis-ses zu erbringen.

2.4 Wird Ware auf Wunsch des Kunden bestellt, hat er sie bis zu dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Datum anzunehmen. Er kommt ohne Mah-nung in Annahmeverzug, wenn dieses Datum überschritten wird. 


3 Engineering-Leistungen

3.1 Ist mit dem Kunden die Erbringung von Engineering-Leistungen ver-einbart, wird ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH diese Leistungen nach bestem fachlichem Wissen und dem Stand der Technik gemäß der Auftragsbeschreibung und den Spezifikationen des Kunden erbringen.

3.2 Die Vergütung von Engineering-Leistungen erfolgt – soweit nichts anderes vereinbart ist – nach Aufwand auf Stundenbasis zuzüglich Reisekosten und Spesen. Über die erbrachten Leistungen wird monatlich auf Grundlage der aktuellen Preisliste von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH abgerechnet.

3.3 Engineering-Leistungen werden koordiniert von dem von ELEKTRO-TECHNIK HAAS GMBH bestimmten Projektleiter. Sie werden soweit erforderlich beim Kunden durchgeführt.

3.4 Sämtliche Nutzungsrechte am Ergebnis der erbrachten Engineering-Leistungen gehen mit Übergabe auf den Kunden über. ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH ist jedoch berechtigt, eigene Entwicklungen und Know-how unbeschränkt selbst weiterzuverwenden. Von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH eingebrachtes Know-how darf der Kunde nur für die Ergebnisse der Engineering-Leistungen verwenden.

3.5 Soweit ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH im Rahmen der Erbrin-gung von Engineering-Leistungen Kenntnis von Betriebs- und Geschäftsgeheim-nissen des Kunden erlangt, wird ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH sich an die mit dem Kunden getroffene Geheimhaltungsverpflichtung halten. Gleiches gilt für vom Kunden ausdrücklich schriftlich als "vertraulich" bezeichnete Unterlagen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für andere Daten und Informationen, die ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH im Rahmen seiner Auftragsbearbeitung mitge-teilt werden.
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3.6 Ersatzansprüche für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeige-führte Schäden jeglicher Art, insbesondere Mangelfolgeschäden, sind ausge-schlossen. Erstellte Dokumente oder Software sind durch Reviews bzw. Validie-rungen vom Kunden zu prüfen.


4 Zahlung

4.1 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist an der Kasse oder bei Lieferung bar oder per Überweisung zu entrichten. An der Kasse kann auch mit den von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH akzeptierten bargeldlosen Zahlungsmitteln bezahlt werden. 

4.2 Erfolgt im Einzelfall die Annahme von Schecks, geschieht dies nur erfüllungshalber. Wird der Scheck nicht eingelöst, hat der Kunde ELEKTRO-TECHNIK HAAS GMBH die Kaufpreissumme unverzüglich in bar zu zahlen. Die durch die Nichteinlösung des Schecks entstandenen Kosten hat der Kunde zu tragen, es sei denn, die Nichteinlösung beruht auf einem Verschulden von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH.


Dokumente / AGBs_SHaas

4.3 Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt. Privatkunden schulden ab Verzug, Kaufleute ab Fälligkeit Zinsen in Höhe der von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH zu zah-lenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens behält sich ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH vor. 

4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH, auch die gestundeten, sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen braucht ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit auszuführen.

4.5 Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräf-tig festgestellt oder von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei Forderungen zu, die aus dem-selben Rechtsverhältnis herrühren.


5 Gewährleistung und Mängelanzeige

5.1 Die Ware ist bei Übergabe oder im Zeitpunkt des Annahmeverzuges frei von Sach- und Rechtsmängeln. Handelt es sich bei der Ware nicht um eine erste Wahl, so sind solche Mängel insoweit unbeachtlich, als sie bei Waren der angebotenen Qualität und Beschaffenheit üblicherweise auftreten können. ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH übernimmt keine Gewähr, soweit der Kaufver-trag auf fehlerhaften Angaben des Kunden beruhte, daß die Ware mengenmäßig ausreicht und daß die Ware dem sonstigen Verwendungszweck des Kunden, einschließlich baulicher Gegebenheiten vor Ort, entspricht.

5.2 Der Privatkunde ist verpflichtet, alle offensichtlichen Mängel, Fehl-mengen und Falschlieferungen innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, hat er offensichtliche und er-kennbare Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Wird dem Kaufmann der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich, hat er ihn unverzüglich nach der Entde-ckung anzuzeigen. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, erlöschen insoweit seine Ansprüche auf Gewährleistung. Macht der Kunde von seiner Anzeigepflicht Gebrauch, so ist er zur Schadensminderung verpflichtet, bis zur abgeschlossenen Nacherfüllung oder endgültiger Ablehnung derselben von einer Verarbeitung und Verlegung der Ware abzusehen. 

5.3 Mit der rechtzeitigen Mängelanzeige hat der Kunde die Möglichkeit, zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) in angemessener Frist zu verlangen. Der Kunde hat seine Wahl ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH unwiderruflich mitzuteilen. Bleibt die Nacherfüllung erfolglos, ist sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung).

5.4 Produktbeschreibungen von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH, Gebrauchsanweisungen, sonstige Angaben über Zusammensetzung und Beschaf-fenheit der Ware, technische Auskünfte und Empfehlungen in Merkblättern beinhalten allgemeine Richtlinien und gelten, soweit gesetzlich zulässig, nur dann als Beschaffenheits- und Haltbarkeits- oder anderer Garantie, als sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.

5.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Privatkunden 24 Monate, bei Kaufleuten ist sie auf 12 Monate begrenzt.

5.6 Bei Beratungsleistungen von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen, es sei denn, ELEKTROTECH-NIK HAAS GMBH bestätigt schriftlich solche Leistungen. Hilft ELEKTROTECH-NIK HAAS GMBH dem Kunden durch die Empfehlung von Fachkräften oder sonstigen Dritten, werden diese für den Kunden selbständig tätig; sie sind keine Erfüllungsgehilfen von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH. 


6 Haftung

Ergibt sich für ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH – ungeachtet aus welchem Rechtsgrund – eine verschuldensabhängige Haftung, so haftet ELEKTROTECH-NIK HAAS GMBH in voller Schadenshöhe bei Vorsatz und eigenem grob fahrläs-sigem Verschulden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH nicht, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten wurden verletzt. Bei wesentlichen Vertragspflichten und leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung be-grenzt auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert.


7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware und die Werkleistung bleiben bis zur Zahlung des Kaufpreises, bei Kaufleuten bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche, die ELEKTROTECH-NIK HAAS GMBH gegen den Kunden zustehen, im Eigentum von ELEKTRO-TECHNIK HAAS GMBH. Bei Kaufleuten gibt ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH Sicherheiten frei, soweit ihr Wert die Forderungen um 20 % übersteigen. Pfän-dungen und andere Verfügungen über die Ware von Dritter Seite hat der Kunde ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


8 Schlußbestimmungen

8.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist Erfüllungsort für alle Leistun-gen der Sitz von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH.

8.2 Bei Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen der Sitz von ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH. ELEKTROTECHNIK HAAS GMBH kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

8.3 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).